Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gold & Silber Schweiz GmbH
Mindestbestellwert: 5.000 CHF
Verbaucherinformationen und Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen:
1 Kein Widerrufsrecht
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen kein Widerspruchsrecht besteht.
2 Sachmängel
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
(1)
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl
unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die
innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen
Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
(2) Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges.
(3)
Sachmängelansprüche verjähren nach zwölf Monaten. Dies gilt nicht,
soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen
über Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
(4)
Der Vertragspartner hat offensichtliche Sachmängel gegenüber uns
innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Erhalt des Liefergegenstands
schriftlich zu rügen, verborgene unverzüglich nach Entdeckung;
anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge.
(5) Zunächst ist uns Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die
Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Vertragspartner vom Vertrag
zurücktreten. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
(6) Mit der Vornahme
von Eigenschaftsbeschreibungen - u. a. im Rahmen von Vorgesprächen und
Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen - ist keine
Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft unsererseits
verbunden.
3 Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche
(1)
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zahlungseingang
innerhalb von 3 Valutatagen Gold & Silber Bodensee GmbH zur
Verfügung steht.
Zahlt der Kunde innerhalb von drei (3)
Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Die
Gold & Silber Schweiz GmbH ist diesfalls berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, auch wenn die Ware schon geliefert wurde. Der Kunde hat
der Gold & Silber Schweiz GmbH der ihr daraus erwachsenden Schaden
(Differenz zwischen Vertragspreis und Markt-/Börsenpreis zur
Erfüllungszeit plus entstanden Unkosten sowie Mahn- und
Stornierungsgebühren zu erstatten.
Die Zahlungen erfolgen ausschließlich bar oder per Überweisung. Wechsel, Schecks, oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
(2)
Die Lieferung – soweit die Ware vorrätig ist, erfolgt erst nach
endgültiger Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto von Gold
& Silber Schweiz GmbH.
Überschreitet die Bestellmenge den
Lagerbestand von Gold & Silber Schweiz GmbH, sind wir berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Bei Lieferverzögerung
werden wir Sie umgehend per E-Mail oder Fax informieren. Die Lieferung
erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt, das Gold & Silber Schweiz GmbH selbst rechtzeitig und richtig beliefert wird. Gold & Silber Schweiz GmbH haftet bei Lieferverzug nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von Gold & Silber Schweiz GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruht, wobei ein Verschulden der Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen Gold & Silber Bodensee GmbH zuzurechnen ist. Die
Haftung ist hierbei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Ist die Lieferverzögerung auf höhere Gewalt, zum
Beispiel Mobilmachung, Krieg, Aufruhe, Naturgewalt oder ähnliche
Ereignisse (Streik, Aussperrung etc.) zurückzuführen, verlängern sich
etwaig genannte Fristen angemessen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Gold & Silber Schweiz GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, wobei der Nachweis eines höheren Schadens jedoch Gold & Silber Schweiz GmbH vorbehalten bleibt.
Es
gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand-, Verpackungs- und
Verzollungskosten werden gesondert ausgewiesen.
(5)
Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Vertragspartner zu
vertreten hat (Zahlungsverzug oder ähnliches) oder die allein in Ihren
Risikobereich fallen, ist die Gold & Silber Schweiz GmbH
berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des Kaufpreises, ist der
Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses
Rücktrittsrecht entfällt, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 3
Tagen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, dieses
Rücktrittsrecht ausüben. Die Geltendmachung eines
Schadenersatzanspruches wegen Nichterfüllung bleibt in diesen Fällen
Gold & Silber Schweiz GmbH ausdrücklich vorbehalten.
Falls
unser Lieferant uns trotz vertraglicher Verpflichtungen nicht mit dem
bestellten Artikel beliefert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
(7) Bei Ankaufsgeschäften wird der
Kaufpreis nach Erhalt und positiver Prüfung der Ware, insbesondere auf
Echtheit und auf den wieder verwertbaren Zustand fällig. Gold &
Silber Schweiz GmbH überweist den Kaufpreis innerhalb einer Woche nach
Abschluss der Prüfung auf das angegebene Konto des Kunden.
(8)
Soweit bei Ankaufsgeschäften die Prüfung auf Echtheit und auf den wieder
verwertbaren Zustand negativ ausfällt, ist die Gold & Silber Schweiz GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall
wird dem Kunden die übersandte Ware gegen Erstattung der Versandkosten
zurück übersendet.
(9) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
oder eines Aufrechnungsrechts steht dem Vertragspartner nur für den Fall
zu, dass Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind.
(10) Wenn uns Umstände gleich welcher Art
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage
stellen, so ist die Gold & Silber Schweiz GmbH berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen und noch nicht ausgelieferte Ware
zurückzuhalten bzw. zur Auszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen
4 Eigentumsvorbehalt
(1)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum
von Gold & Silber Schweiz GmbH. Sollte der Kunde die Ware vor der
vollständigen Bezahlung weiterveräußert haben, so gelten die Ansprüche
des Kunden als an Gold & Silber Schweiz GmbH abgetreten. Gold &
Silber Bodensee GmbH nimmt die Abtretung an.
(2) Der Kunde hat die Gold & Silber Schweiz GmbH unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu informieren, wenn Dritte, insbesondere im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums, auf die Ware zugreifen.
5 Geltungsbereich
(1)
Die vorstehenden und nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle
Lieferungen, Leistungen, Angebote, Ankäufe sowie sonstige
Handelsgeschäfte von Gold & Silber Schweiz GmbH mit Sitz in Stein
am Rhein m rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern und
Unternehmern.
(2) Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3)
Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme unserer
Leistung bzw. Lieferung erkennt der Verbraucher/Unternehmer diese
Bedingungen an.
(4) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter
Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
Abweichungen und Ergänzungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt
werden. Sollten, trotz vorgenannter Bestimmungen, Allgemeine
Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die hier niedergelegten
Regelungen vorrangig.
6 Vertragsschluss
(1)
Unsere Verkaufs- und Ankaufsangebote sind freibleibend und
unverbindlich. Der Kunde bestellt / verkauft fernmündlich, per Fax oder
durch Eingabe auf der Internetplattform. Bei letzterem Verfahren werden
dem Kunden vor Abschicken der Bestellung/des Verkaufangebotes nochmals
alle Daten angezeigt und können korrigiert werden.
(2) Verträge
kommen erst mit unserer Annahmeerklärung der Bestellung/des
Verkaufsangebotes und deren Inhalt (per Auftragsbestätigung oder
Übersendung der Rechnung) oder im Falle der Bestellung durch
Auslieferung des Liefergegenstands an den Vertragspartner zustande. Die
Annahmeerklärung erfolgt schriftlich anhand einer Auftragsbestätigung.
(3) Die Parteien vereinbaren Lieferung gegen Vorkasse, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(4)
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Artikel der Gattung nach
bestimmt geschuldet, d.h. sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar sein,
senden wir Ihnen qualitativ und preislich gleichwertige Artikel zu.
(5)
Die Vertragsdaten werden von Gold & Silber Schweiz GmbH
gespeichert. Ein Abruf der Vertragsdaten ist für Kunden nachträglich
nicht möglich.
7 Handelszeiten, Preise
(1)
Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen
Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in CHF oder Euro zzgl. der
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für fehlerhafte Preise, die aufgrund von Softwarestörungen falsch angezeigt werden, können wir keine Haftung übernehmen. Bestellung die fehlerhafte Preise enthalten, die aufgrund von Softwarestörungen entstanden sind, sind nichtig.
Die Versand- und Verpackungskosten inkl. Versicherungen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle usw. gehen zulasten des Kunden.
(2)
Es gelten unsere üblichen Handelszeiten. Für Angebote, die zu diesen
Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Kurse des Systems.
Soweit Angebote außerhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der
zu Beginn der nächsten Handelszeit aktuelle Kurs.
8 Geldwäsche
(1)
Die Gold & Silber Schweiz GmbH ist Finanzintermediär im Sinne des
Geldwäschegesetzes (GwG). Sie untersteht dessen einschlägigen
Bestimmungen. Ein Kunde der bei einer oder mehreren Transaktionen,
welche den Betrag von CHF 25.000,- CHF übersteigen, muss sich mittels
Ausweis im Original oder in beglaubigter Kopie legitimieren und eine
schriftliche Erklärung über die wirtschaftliche Berechtigung abgeben.
Bei Warenankauf durch die Gold & Silber Schweiz GmbH besteht
unabhängig von der Transaktionshöhe eine Legitimationspflicht des
Kunden.
(2) Den aus dem Nichterkennen von
Legitimationsmängeln und Fälschungen entstehenden Schaden trägt der
Kunde. Sofern die Gold & Silber Schweiz GmbH kein grobes
Verschulden trifft.
9 Lieferung und Gefahrenübergang
(1) Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bei Lieferung durch Gold & Silber Schweiz GmbH bedarf der Schriftform.
(2)
Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist
vertraglich ausgeschlossen worden.
(3) Ist der Kunde Verbraucher,
geht bei Lieferung durch Gold & Silber Schweiz GmbH die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des
Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe auf den
Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im
Annahmeverzug ist.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr
auch bei frachtfreier Lieferung bei Lieferung durch Gold & Silber Schweiz GmbH auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an das
Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung
unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des
Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der
Vertragspartner im Annahmeverzug ist.
(5) Gold & Silber Schweiz GmbH stimmt mit dem Vertragspartner den Tag der Zustellung der
Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des Kaufpreises. Die
Auslieferung erfolgt über ein Transportunternehmen. Der Vertragspartner
muss am Tag der Anlieferung ganztägig unter der Lieferadresse anwesend
sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt aus Sicherheitsgründen nicht
vereinbart wird. Gleiches gilt sinngemäß bei Warenabholung (Ankauf).
(6)
Leistungsort für angekaufte Ware ist der Geschäftssitz von Gold &
Silber Bodensee GmbH. Soweit vorhanden sind zur Ware zugehörige Papiere
ebenfalls an Gold & Silber Schweiz GmbH zu übermitteln. Der
Verkäufer verpflichtet sich, soweit keine Abholung erfolgt, die Ware
ausreichend versichert zu versenden. Der Versand ist so vorzunehmen,
dass Gold & Silber Schweiz GmbH den Erhalt der versandten Ware
quittieren muss (Einschreiben mit Unterschrift; kein
Einwurfeinschreiben). Der Übersender trägt die Beweislast für den Zugang
der Sendung.
(7) Die Durchführung des Werttransportes hat keine
Auswirkung auf den Leistungsort. Der Werttransport erfolg ausschließlich
in der Schweiz.
10 Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche
(1)
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners (im
Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und
unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht,
soweit zwingend nach gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Reklamationen des Kunden müssen sofort, bei Erhalt bzw. Übergabe der Ware angezeigt werden.
12 Hinweis zum Datenschutz
Gold
& Silber Schweiz GmbH misst dem Schutz ihrer personenbezogenen
Daten einen hohen Stellenwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns
selbstverständlich. Gold & Silber Schweiz GmbH verarbeitet und
nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der
Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung.
13 Schlussbestimmungen
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Gold & Silber Schweiz GmbH unterstehen dem schweizerischen Recht.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Sollte
eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag
für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
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Gold & Silber Schweiz GmbH 2011